SPD Mayen-Koblenz begrüßt Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

Veröffentlicht am 20.04.2022 in Pressemitteilung

Marc Ruland: „Steigende Energiekosten belasten besonders Bedürftige und Menschen mit kleinen Einkommen“

Die SPD-geführte Bundesregierung hat zwei milliardenschwere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, um die Bürgerinnen und Bürger angesichts weiter steigender Energiepreise durch den Krieg in der Ukraine und durch Corona entstandene Härten abzufedern. „Die SPD Mayen-Koblenz begrüßt, dass dabei die Bedürftigen, Leistungsbezieherinnen und -bezieher sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen besonders in den Blick genommen wurden. Die beiden Entlastungspakete sind eine schnelle Unterstützung, die besonders den Menschen zugutekommt, die sowieso schon am stärksten auf ihren Geldbeutel achten müssen. Uns als Sozialdemokraten ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger nicht alleine zu lassen und unbürokratisch zu helfen“, kommentiert Marc Ruland, SPD-Kreisvorsitzender, die beschlossenen Maßnahmen.

Das zweite Entlastungspaket beinhaltet insbesondere die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate, die einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für alle Arbeitnehmer, vergünstigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr, die zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind und weitere Einmalzahlungen für Empfangende von Sozialleistungen.

Bereits zuvor von der Bundesregierung beschlossen wurden umfangreiche Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket. Dazu zählt das Steuerentlastungsgesetz 2022. Damit gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022 die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro und des Grundfreibetrags um 363 Euro. Zudem steigen die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie auf 38 Cent.

Weitere steuerliche Entlastungen werden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, in dem zum Beispiel die Home-Office-Pauschale verlängert wird. Zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten entfällt zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage. Daraus ergeben sich Kostenvorteile für die Endverbraucherinnen und -verbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh. Darüber hinaus erhalten Beziehende von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung 100 Euro Coronazuschuss, von Armut betroffene Kinder einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat und Beziehende von Wohngeld sowie Azubis und Studierende im Bafög-Bezug einen einmaligen Heizkostenzuschuss in doppelter Höhe als ursprünglich vorgesehen.

 

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