SPD: „Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut!“

Veröffentlicht am 12.02.2019 in Pressemitteilung

Sozialdemokraten stoßen Grundrente an, damit sich Arbeit auch bei Rente auszahlt.

 

„Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Das ist eine Frage von – nicht einzig – christlicher Nächstenliebe und ebenso gesellschaftlicher Anerkennung für das gesamte Lebenswerk eines Menschen“, wie der Parteivorsitzende der SPD Mayen-Koblenz, Marc Ruland, MdL, zu den kürzlich vorgestellten Plänen des Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) resümiert.

Minister Heil hat neulich das Konzept einer neuen Grundrente vorgestellt. Mit der Grundrente wird Sorge getragen, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen unseres Sozialstaats verlassen können. Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll über eine Rente verfügen, die im Normalfall das Auskommen im Alter sichert. Die Grundrente soll den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet. Zentraler Baustein ist folgender: Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind zunächst die in den „Grundrentenzeiten“ erworbenen Entgeltpunkte. Die eindrucksvolle geplante Reform: Der Zuschuss wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt, sobald die Rente ansonsten kleiner als 896 Euro im Monat wäre. „Davon werden 3 bis 4 Millionen Menschen profitieren können, ein großer Anteil davon sind Frauen“, wie Ruland verdeutlicht. Da bei der Anerkennung von Lebensleistung nicht zwischen heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern unterschieden werden kann, gelten die Regelungen für alle. 

Abgerundet wird die neue Idee, die ur-sozialdemokratische Werte auch in einer modernen Gesellschaft zeitgerecht umsetzen kann, mit zwei weiteren bedeutungsvollen Elementen. „Dieses Grundkonzept wird durch eine Verbesserung von Wohngeld und der Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung erweitert. Damit wird der Minister für Arbeit und Soziales der unterschiedlichen Entwicklungen von Lebens- und Unterhaltskosten gerecht“, wie die stellvertretende Parteivorsitzende Karin Küsel, Bürgermeisterin von Urbar und Mitglied des Kreistages Mayen-Koblenz, hinzufügt. Rentnerinnen und Rentnern, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, soll künftig ein pauschaler Freibetrag gewährt werden. Damit Bürgerin und Bürger hierdurch finanziell bessergestellt sind, soll die Miet- bzw. Einkommensgrenzen zum Wohngeld regelmäßig angepasst werden – dies würde besonders Rentnerhaushalte mit Wohngeldbezug unterstützen. Für diese Reform des Wohngelds sei das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat federführend zuständig, wie Minister Heil erklärte.Mit diesem Freibetrag in der Grundsicherung soll in allen Fällen für langjährige Versicherte sichergestellt sein, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. „Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet hat oder nicht – auch im Geldbeutel“, so Küsel deutlich.

Das Ministerium erläuterte die geplante Reform an einem Beispiel: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau des Mindestlohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 512,48 Euro*, mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960,90 Euro.*

„Für uns in Mayen-Koblenz ist diese geplante Reform von besonderer Bedeutung. So wird der oftmaligen Arbeitsteilung innerhalb der Familie gerecht Rechnung getragen. Das ist besonders in unserem ländlichen Raum relevant. Kurz und knapp: Die neue geplante Grundrente wird im Vergleich zu der bisherigen Grundsicherung und Rentenabsicherung eine historische Wende in der Bundesrepublik darstellen!“, so Ruland abschließend.

*40 Jahre Mindestlohnniveau entspricht einem Durchschnittswert von 0,4 EP, 40 x 0,4 EP = 16 EP; 16 x 32,03€ = 512,48 €. Durch die Grundrente würde künftig der Durchschnitts-EP von 0,4 für 35 Jahre um das 2-Fache angehoben. Das ergibt einen Zuschlag zu den durch Beiträge erworbenen 16 EP von 35 x 0,4 EP = 14 EP; 14 x 32,03 € = 448,42 €; 448,42 € + 512,48 € = 960,90 €. 

 

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