Kinderkrankentage werden wegen Corona-Pandemie verdoppelt

Veröffentlicht am 21.01.2021 in Pressemitteilung

Sozialdemokraten im Kreis begrüßen erfolgreiche Gesetzesinitiative in Berlin

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Eltern sind, können in Deutschland grundsätzlich im Rahmen der Kinderkrankentage eine gewisse Anzahl im Jahr ihr Kind zu Hause pflegen und erhalten trotz ihres Fehlens am Arbeitsplatz weitgehendst das volle Gehalt. Damit sollen Eltern bei der Vereinbarkeit von Arbeit und Erziehung unterstützt werden.

Das Netto-Gehalt wird in diesem Falle zu 90 % von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Im Jahr 2021 steht nun jedem Elternteil statt zehn ganze 20 solcher Kinderkrankentage zu. Alleinerziehende dürfen 40 Tage in Anspruch nehmen. Darauf einigten sich Bund und Länder im Rahmen der jüngst beschlossenen Corona-Maßnahmen. Die Gesetzesinitiative wurde durch das Bundeskabinett bestätigt, im Bundestag verabschiedet und wird am 18. Januar den Bundesrat in einer Sondersitzung passieren. Privat Versicherte und Selbstständige, für die die Ausweitung der Kinderkrankentage und des Kinderkrankengeldes nicht gilt, können Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen.

„Mit diesem Beschluss hat sich die SPD – mit ihrem klaren Bekenntnis zur Unterstützung von Familien – in Berlin gegen die Widerstände durchgesetzt. In Anbetracht der derzeitigen Pandemie und der daraus oftmals resultierenden finanziellen Unsicherheiten sowie stärkeren persönlichen Belastung von Eltern, ist es mehr als sachgerecht, nun unterstützend einzugreifen“, so die Spitze der Kreis-SPD Marc Ruland, MdL, Karin Küsel und Dr. Alexander Wilhelm.

 

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