Anne Spurzem: Sozialfonds für das Mittagessen in Ganztagsschulen wird nach großem Erfolg ausgeweitet und vereinfacht

Veröffentlicht am 30.05.2008 in Bildung

Noch mehr Kinder aus sozial besonders benachteiligten Familien in noch mehr Ganztagsschulen sollen künftig mit Hilfe des im Schuljahr 2006/2007 erstmals angebotenen Sozialfonds ein Mittagessen zum Preis von 1 Euro erhalten können.

Die Verwaltung des Fonds, mit dem das Land 2006 bundesweit Neuland betreten hatte, wird dabei für die Schulträger, Kommunen und die bislang zentral zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vereinfacht. Darauf verweist die Mayener Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Anne Spurzem

Bereits im ersten Jahr habe der Sozialfonds insgesamt mehr als 6.100 bedürftigen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Mittagessen zu einem Minimalpreis ermöglicht. Fast 574.000 Mittagessen seien aus dem Fonds bezuschusst worden, den das Land jährlich mit einer Million Euro ausstatte. Die Kinder und Jugendlichen kamen aus den 79 verpflichtenden Ganztagsschulen und den damals 360 Ganztagsschulen in Angebotsform, die von 2002 bis 2006 durch das Landesprogramm entstanden waren. Zum kommenden Schuljahr wird die Zahl der Ganztagsschulen in Angebotsform bei 458 liegen, hinzukommen noch neun G8-Ganztagsgymnasien. Begünstigte des Sozialfonds waren bislang und sind weiterhin Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen oder aber Asylbewerber sind. Darüber hinaus war für besondere Einzelfälle, die nicht zu diesen Gruppen gehörten, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein „Härtefonds“ eingerichtet worden.

Kreise, kreisfreie Städte und freie Schulträger erhielten zudem bislang für zehn Prozent ihrer Ganztagsschülerinnen und -schüler zunächst Vorabzuweisungen, nach dem Ende des Schuljahres war eine spitze Abrechnung mit der ADD erfolgt. Im ersten Jahr waren aus dem Landesfonds etwas mehr als 631.000 Euro abgeflossen, für das laufende Schuljahr sind den Schulträgern vorab insgesamt 774.000 Euro zugewiesen worden.

Nach den Erfahrungen von jetzt zwei Schuljahren würden die Konditionen für den Fonds nun verändert. Künftig erhalten Kommunen Landeszuschüsse für Kinder auch in den kommunal getragenen „offenen Ganztagsschulen“. Dabei soll der Verwaltungsaufwand möglichst gering sein. Das bislang vor allem für Eltern schon recht übersichtliche Verfahren wird nun auch für Schulen, Schulträger und ADD weiter vereinfacht. Es gibt ab kommendem Schuljahr für alle Fälle – einschließlich der Härtefälle – reine Pauschalzuweisungen an die Kommunen und freien Schulträger, die zweckgebunden für die Subventionierung von Mittagessen in Ganztagsschulen verwendet werden können und nicht mehr abgerechnet werden müssen.

Nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, den beiden großen Kirchen und der Arbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen habe die Landesregierung beschlossen, dass dafür künftig jeder Schulträger für elf Prozent seiner Ganztagsschülerinnen und -schüler jeweils 160 Euro pro Kopf und Jahr erhalte.

 

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