Zeitsouveränität für Beschäftigte und Insolvenzschutz von Langzeitkonten verbessert

Veröffentlicht am 14.11.2008 in Arbeit

Der Bundestag hat das Gesetz "Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze" verabschiedet. Hierzu erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Wolfgang Grotthaus:

Ziel ist die Sicherung von Langzeitkonten in Wertguthaben. Die Zeitsouveränität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde mit dem Gesetz gestärkt und eine für sie wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Wir haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Verwendung und beim Schutz von Langzeitkonten verbessert.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen souverän mit ihrer Zeit umgehen können. Das gilt auch für ihre Lebensarbeitszeit. Ein wichtiges Instrument dafür sind die Langzeitkonten. Auf ihnen kann geleistete Arbeitszeit längerfristig angespart werden, in dem sie in Euro und Cent umgerechnet werden und als Guthaben auf das Konto "eingezahlt" wird.

Aus diesem Guthaben können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann befristete Auszeiten vom Beruf finanzieren, etwa für Kinderbetreuung, Pflege, Weiterbildung oder einfach ein Sabbatical. Der Charme der Langzeitkonten liegt darin, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erst dann anfallen, wenn aus dem Langzeitkonto ausgezahlt wird. Bisher trugen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Insolvenz des Arbeitgebers das Risiko, die in der Vergangenheit geleistete Mehrarbeit vollständig zu verlieren. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel gab es keine gesetzliche Möglichkeit, das erworbene Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Dies haben wir mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen praktikabler und sicherer gemacht.

Durch eine klarere Fassung der Definition, einer nachhaltigen Verbesserung des Insolvenzschutzes von Wertguthaben und durch ein besonderes Kündigungsrecht ist die gesetzliche Regelung transparenter und sicherer geworden. Ein Schadenersatzanspruch für die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer bei fehlendem Insolvenzschutz sowie die Kontrolle durch die Deutsche Rentenversicherung Bund bei der Betriebsprüfung sind wichtige neue Elemente im Gesetz.

Auch die Einführung einer begrenzten Portabilität durch die Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund vergrößert die Zeitsouveränität der Beschäftigten. Für die SPD war vordringlich, dass die Kapitalanlage von Wertguthaben beschränkt wird. Wir haben das Börsenrisiko zugunsten der Sicherheit und Werterhaltung des angelegten Wertguthabens eingeschränkt.

Im Gesetzgebungsverfahren ist es uns gelungen, die Schwellenwerte zur Sicherung und Übertragung der Wertguthaben erheblich herabzusetzen. Von nun an können auch kleinere Guthaben von den Regelungen profitieren. Der Schwellenwert für den Insolvenzschutz wird auf eine monatliche Bezugsgröße gesenkt. Auf einen Ausgleichszeitraum als Kriterium für das Eingreifen des Insolvenzschutzes wird ganz verzichtet. Bei der Wertgrenze für die Übertragung der Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund wird der Wert auf das Sechsfache der monatlichen Bezugsgröße abgesenkt. Die im Gesetz genannten Freistellungszwecke sollen bei Bezug von Kurzarbeitergeld gleichbehandelt werden, das heißt auch für Pflege und Erziehungszeiten müssen bei Kurzarbeit die Konten nicht verbraucht werden. Durch diese gesenkten Beträge haben mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeitkonten als Wertguthaben in Langzeitkonten zu sichern. Kurzzeitkonten sind nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages und konnten daher im Gesetz nicht mit geregelt werden. Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet und kann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

 

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Dr. Thorsten Rudolph MdB

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