Nahles: Gleichberechtigung auch beim Entgelt durchsetzen

Veröffentlicht am 13.04.2011 in Pressemitteilung

Seit Mitte der 90er Jahre ist der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern auf rund 23 Prozent angewachsen. Selbst bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit bekommen Frauen acht bis zwölf Prozent weniger Lohn.
Die Durchsetzung gleicher Bezahlung ist oft deshalb schwierig, weil sie erst durchgefochten werden muss. Oft fehlt es den Betroffenen an Informationen über die Bezahlung in ihrem Unternehmen, denn Erfolg ist nur möglich, wenn die Klägerin einen Beleg für ungleiche Bezahlung parat hat.

Betriebsrat, Personalrat oder eine Gewerkschaft können Frauen nur bedingt unterstützen Ein arbeitsrechtliches Verfahren aber allein durchzustehen und die finanziellen Risiken zu tragen, schreckt viele Frauen ab.
Deshalb will die SPD einen anderen Weg einschlagen. Die Durchsetzung von Entgeltgleichheit soll nicht mehr den Frauen aufgebürdet, sondern zur unternehmerischen und gesellschaftlichen Herausforderung gemacht werden.
Die von der SPD-Fraktion beschlossenen Eckpunkte für ein so genanntes Entgeltgleichheitsgesetz sehen vor, die Verantwortlichen in den Betrieben verbindlich zum Handeln aufzufordern und gegebenenfalls dazu zu zwingen. Dafür soll das Gesetz mit Pflichten, Fristen und Sanktionen ausgestattet werden. Zivilgesellschaftliche Akteure wie die Tarifvertragsparteien, Betriebs- und Personalräte, Beschäftigte und auch Antidiskriminierungsverbände sollen starke Kontroll- und Einwirkungsrechte erhalten.
Vorgesehen sind drei Schritte:
1. Die Unternehmen müssen einen Entgeltbericht erstellen und ihre Entlohnung transparent machen.
2. Bei Entgeltungleichheit haben die Unternehmen die Möglichkeit, selbst für die Beseitigung der Lohndifferenz zu sorgen. Hierfür gibt das Gesetz einen verbindlichen Weg vor.
3. Verweigert sich das Unternehmen, greift der Staat mit Sanktionen ein.
Andrea Nahles MdB abschließend: „Neben dem Entgeltgleichheitsgesetz streitet wir weiter für einen gesetzlichen Mindestlohn. Frauen und Männer verdienen fair entlohnte Arbeit. 8,50 Euro pro Stunde sind das Mindeste.“ Davon würden vor allem Frauen profitieren. Sie machen 70 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich aus.

 

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Dr. Thorsten Rudolph MdB

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