Mindestlöhne und Lohnuntergrenze für weitere 1,7 Millionen

Veröffentlicht am 13.01.2009 in Arbeit

Zum Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe und des Koalitionsausschusses erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles:

Bei Mindestlöhnen gibt es Klarheit: Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz können im Januar im Bundestag beraten und abgeschlossen werden. Für fünf gewichtige Branchen wurde in der gestrigen Koalitionsarbeitsgruppe die Einigung erzielt, dass sie in den Schutzbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen werden. Bei den Branchen handelt es sich um die Pflegebranchen, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft sowie die Bergbauspezialdienste. Für die Zeitarbeitsbranche wurde im Koalitionsausschuss heute Nacht eine Lohnuntergrenze vereinbart, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ebenfalls bis Ende Januar etabliert werden soll, das heißt alle drei Gesetzentwürfe werden bis Ende Januar abgeschlossen.

Dies ist ein Durchbruch, denn mit dieser Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und der Etablierung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schaffen wir für weitere 1,7 Millionen Beschäftigte faire Arbeitsplatzbedingungen. Mit der gesetzlichen Grundlage wird die Voraussetzung geschaffen, damit der Bundesarbeitsminister Olaf Scholz einen von der Tarifpartnern vereinbarten Mindestlohntarifvertrag für die Branche für allgemeinverbindlich erklären kann.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wirkt sich positiv auf die Wirtschaft aus, denn Wettbewerbsverzerrungen werden vermieden und soziale Standards, die unter anderem auch für die Motivation der Beschäftigten von großer Bedeutung sind, können gehalten werden. Mindestlöhne schützen Arbeitnehmer vor Ausbeutung, sie schützen aber auch Arbeitgeber und zwar gerade kleine Arbeitgeber vor einem Vernichtungswettbewerb durch Mitbewerber, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. Dieser Schutz wirkt derzeit bereits für 1,8 Millionen Beschäftigte im Baugewerbe, Gebäudereiniger-Handwerk und bei den Briefdienstleistungen.

Durch die Mindestlohnregelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird sichergestellt, dass nicht nur inländische Arbeitgeber zur Einhaltung von Tarifstandarads verpflichtet sind. Mindestlöhne sind ein wichtiges Zeichen gegen unverantwortliches Sozialdumping, für angemessene Arbeitsbedingungen, für einen Wettbewerb mit Augenmaß und für sichere Arbeitsplätze. Dies ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je.

 

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