Kinderrechte im Grundgesetz: Verhandlungen zu Grundgesetzänderung an der Union gescheitert

Veröffentlicht am 10.06.2021 in Aktionen

Nach jahrelangen Verhandlungen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist das Vorhaben an der CDU/CSU-Fraktion gescheitert. Der von der SPD-Bundestagsfraktion eingeforderte nötige Einigungswille war am Ende leider nicht da. CDU und CSU waren nicht bereit, den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Damit hält die Union eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags nicht ein. „Das ist bitter und enttäuschend. Noch nie waren wir dem Ziel „Kinderrechte im Grundgesetz“ so nahe. Der SPD ging es immer darum, unsere Kinder und damit automatisch ihre Familien zu stärken“, so Marc Ruland, Generalsekretär der SPD Rheinland-Pfalz, und Christoph Schmitt, SPD-Bundestagskandidat. „Gerade Kinder und Familien haben in den letzten Monaten zum Wohle der Gesamtgesellschaft und zur Eindämmung der Pandemie häufig zurückgesteckt und sind nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt. Umso ernüchternder ist es, dass jetzt ein großer Schritt zur Stärkung der Belange der Kinder an dieser entscheidenden Stelle versäumt wird“, sind sich die beiden einig.

Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Nachdem der Bundestag Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten hatte, konnte trotz aller Bemühungen der SPD keine Einigung gefunden werden. „An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal, dass die Union nicht willens ist, eine moderne und progressive Gesellschaftspolitik zu forcieren. Wir werden mit voller Überzeugung daran arbeiten, die Position der Kinder in der Gesellschaft zu stärken und dafür sorgen, dass Kinder in der Praxis stets umfassenden Schutz und die Chance zu ihrer bestmöglichen Entwicklung bekommen“, bekräftigen Ruland und Schmitt. 

 

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