Jens Guth: AfD muss Stimmungsmache gegen religiöse Minderheiten beenden

Veröffentlicht am 20.04.2016 in Landespolitik

Das Landgericht Mainz hat heute eine Unterlassungsaufforderung der AfD gegen den Grünen-Politiker Daniel Köbler abgewiesen. Köblers Aussage, in der AfD gebe es Menschen, die gegen Juden hetzten, ist laut Gericht eine von der Wahrheit gedeckte Tatsachenbehauptung. Dazu erklärt Jens Guth, SPD-Generalsekretär: „Das Urteil des Landgerichts belegt den verantwortungslosen Umgang der AfD mit religiösen Minderheiten. Die AfD muss diese Stimmungsmache beenden. Wie derzeit tausende von Musliminnen und Muslimen, können sich auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Religionen nicht vor den Attacken und Diffamierungen gefeit fühlen. Diese Hetze ist nicht mit unserem Grundgesetz und der darin verbürgten Religionsfreiheit zu vereinbaren. Wir erwarten, dass die AfD, konsequent gegen Mitglieder vorgeht, die sich nicht an die Grundwerte unserer Demokratie halten.Wir Sozialdemokraten werden weiterhin konsequent gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit eintreten.“

 

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