„Unsere Straßen müssen dringend saniert werden!“

Veröffentlicht am 06.05.2009 in Landespolitik


Landtagsabgeordneter Clemens Hoch informiert über Verlängerung der Landesförderung

Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Hendrik Hering hat die zum 1. Januar 2008 eingeführten Förderzuschläge von zehn Prozent plus zum Grundfördersatz für den Ausbau von besonders schlechten Straßen auf der freien Strecke und für die Sanierung von Brücken und Stützmauern bis zum 31.12.2011 verlängert. Der Landtagsabgeordnete Clemens Hoch begrüßt diesen Schritt und betont dessen Notwendigkeit:

„Die Resonanz war durchweg positiv. Zahlreiche kommunale Gebietskörperschaften haben vor dem Hintergrund der Zweijahresfrist sehr schnell reagiert und ihre Bauprogramme angepasst. Mittlerweile zeigt sich allerdings, dass bei weitem nicht alle geplanten Vorhaben innerhalb des vorgesehenen Zeitraums abgewickelt werden können. Dies liegt an dem relativ langen zeitlichen Vorlauf von Straßenbaumaßnahmen – insbesondere bei größeren Brückensanierungen sind häufig umfangreiche Untersuchungen erforderlich-, aber auch an der großen Anzahl der infrage kommenden Bauvorhaben.“

Das Land gewährt auf Grundlage des Entflechtungsgesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes den Landkreisen, den Städten und den Gemeinden Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Darunter fällt neben dem Ausbau von verkehrswichtigen kommunalen Straßen auch die Sanierung von Brücken im Zuge dieser Straßen.

Eine im Jahr 2007 durchgeführte Bewertung des rheinland-pfälzischen Kreisstraßennetzes hatte gezeigt, dass ein hoher Anteil der Kreisstraßen in einem schlechten Zustand ist. Dies trifft insbesondere auf die freien Strecken außerhalb der Ortsdurchfahrten zu. Um für die Landkreise, aber auch für die Städte und Gemeinden einen finanziellen Anreiz zur Verbesserung ihrer Straßeninfrastruktur zu schaffen, fördert das Land seit Anfang 2008 den Ausbau der betreffenden Straßen, aber auch die Sanierung von Brücken und Stützmauern, mit einem um zehn Prozent höheren Fördersatz. „Je nach Finanzkraft der Kommune kann die Gesamtförderung damit bei bis zu 80 Prozent liegen“, erläuterte Hoch und ergänzte, dass Hendrik Hering das Programm erweitert habe.

„Zusätzlich wird das Land auch für die betriebs- und sicherheitstechnische Nachrüstung von Straßentunneln im Zuge von förderfähigen Straßen eine gegenüber dem Grundfördersatz um zehn Prozent erhöhte Förderung gewähren. Auch diese Regelung gilt bis 31.12.2011.“

„Mit der Verlängerung des Förderzeitraumes und der höheren Zuwendungen für die Nachrüstung von Tunneln wird ein klares Zeichen für die Bedeutung einer sicheren und leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur gesetzt. Außerdem werden die Kommunen finanziell entlastet und damit motiviert, in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit, mehr Aufträge an die Bauindustrie zu vergeben“, schloss Hoch: „Und eines ist überall gewiss: Unsere Straßen müssen dringend saniert werden!“

 

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Dr. Thorsten Rudolph MdB

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