Sachverständige: Richtung bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten stimmt

Veröffentlicht am 24.11.2008 in Arbeit

Zu den Ergebnissen der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles und die zuständige Berichterstatterin Katja Mast:

Die vorgelegte Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente entspricht einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der Arbeitsförderung. Sie stärkt den sozialpolitischen Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, schafft mehr Übersichtlichkeit, stärkt die vorsorgende Arbeitsmarktpolitik und vergrößert die Handlungsspielräume vor Ort. Dies bestätigte die Mehrzahl der Sachverständigen in der heutigen Anhörung.

Vor allem die Zusammenfassung der Leistungen zur Hilfe bei der Aufnahme von Beschäftigung im Vermittlungsbudget wurde begrüßt. Wenn bisher Zuschüsse für Bewerbungskosten, Fahrtkosten oder Zuschüsse zu Umzugskosten in Einzelvorschriften geregelt wurden, kann jetzt der Vermittler mit dem Vermittlungsbudget gezielt helfen. Die Vermittler entscheiden von nun an frei, was für die Person, die vor ihnen sitzt, notwendig ist. Das stärkt Handlungsspielräume und maßgeschneiderte Angebote werden möglich.

Zustimmung bei den Sachverständigen fand auch die vorgesehene Förderung der Vorbereitung des nachträglichen Erwerbs eines Hauptschulabschlusses. Ein Hauptschulabschluss ist für eine gute berufliche Perspektive unabdingbar und deshalb auch arbeitsmarktpolitisch bedeutsam, denn 500.000 Arbeitslose haben keinen Schulabschluss. Es ist deshalb richtig, ihn aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik zu fördern, auch wenn die Länder als eigentlich Zuständige hier mehr Verantwortung übernehmen müssten. Gleiches gilt für den Erwerb der deutschen Sprache. Zugleich gaben die Sachverständigen wichtige Hinweise für die weiteren Beratungen.

Einmütig forderten die Sachverständigen einen deutlich höheren Anteil bei der freien Förderung im SGB II als die bislang vorgesehenen zwei Prozent des Eingliederungstitels. Denn maßgeschneiderte Projekte und innovative Lösungen brauchen größere Handlungsspielräume, um vernünftig entstehen zu können.

Der Zugang zum nachholenden Hauptschulabschluss sollte niederschwellig angelegt sein, um Personengruppen mit besonderen Schwierigkeiten besser zu erreichen.

Nicht zuletzt wird von den Sachverständigen auch eine Verlängerung der Rahmenfrist, innerhalb derer Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung erworben werden können, befürwortet. Eine solche Verlängerung wäre insbesondere für Eltern von Mehrlingskindern, aber auch bei den Aufstiegsfortbildungen wichtig. Sie käme aber auch allen unregelmäßig Beschäftigten, zum Beispiel Saisonarbeitern oder Filmschaffenden, zugute.

Insgesamt hat die Anhörung deutlich gemacht: Wir sind mit diesem Gesetz auf einem guten Weg der weiteren Modernisierung der Arbeitsförderung.

Dieses Gesetz ermöglicht viel: Die Budgets werden die notwendigen Spielräume geben, um Menschen individuell und bedarfsgerecht zu fördern. Wir verankern eine Kultur, die Menschen nicht abschreibt, sondern ihnen immer wieder Chancen gibt.

 

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Dr. Thorsten Rudolph MdB

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