Kreis SPD lässt Finanzierung der CDU Wahlwerbung in Mayen-Koblenz prüfen

Veröffentlicht am 30.05.2009 in Aktuell


Mayen-Koblenz. In einem Schreiben an Landrat Dr. Alexander Saftig, weist die SPD Mayen-Koblenz darauf hin, dass die CDU Kreistagsfraktion halb- und ganzseitige Annoncen schaltet, die offensichtlich Wahlwerbung darstellen. Aufmachung und Slogan stimmen mit denen der Partei überein.

Die SPD stellt in dem Zusammenhang die Frage, wer diese Annoncen finanziert. „Fraktionsgelder, die als öffentliche Mittel für die Geschäftsbedürfnisse den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht als Wahlwerbemittel verwandt werden“, erläutert SPD-Fraktionsgeschäftsführer Rolf Schäfer die Anfrage. In diesem Falle würde es sich um illegale Parteifinanzierung handeln.
Unabhängig davon macht die SPD darauf aufmerksam, dass die Wahl in Mayen-Koblenz wegen diesem Verhalten der CDU möglicherweise angefochten werden könnte. Kleinere Parteien könnten benachteiligt sein.

„Das wäre eine Verletzung des Verfassungsgebots der Chancengleichheit“; so der stellvertretende SPD Kreisvorsitzende Clemens Hoch. Gegenwärtig beschäftigt sich die Mainzer Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Fall Markus Hebgen (CDU) mit dem Verdacht des Missbrauchs von Fraktionsgeldern für Wahlwerbung. Die SPD möchte nicht, dass Ähnliches der Kreispolitik in Mayen-Koblenz widerfährt. Die SPD hat den Landrat daher um Überprüfung des Sachverhalts gebeten.

 

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